A. Entscheide des Reqierunqsrates 1255 1. Verwaltungsverfahren 1255 Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz (Art. 28 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren, bGS 143.5). Bestäti­ gung der Rechtsprechung. Gemäss Art. 28 Abs. 1 VwVG entscheidet bei Aufhebung der ange­ fochtenen Verfügung in der Regel die Rekursbehörde in der Sache selbst. Ist der Sachverhalt von der Vorinstanz ungenügend abgeklärt oder ist die angefochtenen Verfügung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensgrundsätze erlassen worden, kann die Rekursbehörde die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückweisen (Abs. 2). Bei der Frage, ob die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen ist oder nicht, hat die Rekursinstanz ein erhebliches Ermessen. Weil mit der Rückweisung stets eine Verlängerung des Verfahrens verbunden ist, empfiehlt sich schon aus diesem Grund Zurückhaltung. Grundsätzlich ist nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung anstelle der Aufhebung eines Entscheides die Heilung eines Mangels der ungenü­ genden oder fehlenden Begründung möglich, wenn der betroffenen Partei daraus kein Nachteil erwächst (vgl. Rhinow/Krähenmann, Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Ergänzungsband, Basel 1990, S. 288; Schär, Erläuterungen zum Gesetz über das Verwaltungs­ verfahren, N. 6 /7 zu Art. 28). Da die Verglasung des Sitzplatzes und des Balkons im ersten Obergeschoss im vorliegenden Fall bereits er­ stellt ist, erleidet die Rekurrentin durch die Verzögerungen, die durch die Rückweisung entstehen, keinen wesentlichen Nachteil. Eine Rück­ weisung empfiehlt sich im übrigen vor allem bei Ermessensentschei­ den, namentlichen wenn die aufzuhebende Verfügung einer Gemein­ debehörde Ermessensfragen des kommunalen Rechts enthält. So ist eine Rückweisung z.B. dann geboten, wenn in einem Baubewilligungs­ verfahren neue oder geänderte Bauauflagen zu erlassen sind. Auf­ 2 A. Entscheide des Regierunqsrates 1255 grund obiger Ausführungen ist die Angelegenheit somit im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. RRB 4.1.1994 3