Erben der am 19.03.1989 verstorbenen Frau X. sind einerseits deren Tochter Y. sowie sechs Enkel, nämlich je drei Kinder eines vorverstor­ benen Sohnes und einer vorverstorbenen Tochter von Frau X. In der Erbschaft befand sich eine landwirtschaftliche Liegenschaft mit einem Steuerschatzungswert von Fr. 81’000.--, welche gemäss letztwilliger Verfügung von der Tochter Y. übernommen werden sollte. Unter Mit­ wirkung zweier Anwälte kam es am 27. August 1990 zum Abschluss des Erbteilungsvertrages vor der Erbteilungskommission Z., in wel­ chem die Liegenschaft zum Steuerwert eingesetzt war.