Jagd. Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Jagdgastes für die korrekte Markierung der von ihm erlegten Tiere (Art. 17 JSG; Art. 14, 30 kant. Jagdverordnung). Der Angeklagte X. schoss als Jagdgast des Y. zwei Rehkitze. Die Tiere wurden von Y. mit Marken des Z. gekennzeichnet. X. wurde wegen Verstosses gegen das Jagdgesetz und die Jagdvorschriften angeklagt. Das Obergericht sprach ihn frei.