gen erscheint". Art. 26 Ziff. 1 und 3 ZPO scheiden für die Beurteilung des Aus­ standsbegehrens von vorneherein aus, da nicht ersichtlich ist, welcher dieser Ausstandsgründe zutreffen könnte, und der Rekurrent weder in 60 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2126