Das AFU hat die Lärmprognose auf Voll­ ständigkeit und Richtigkeit hin überprüft. Es hat in seiner Stellung­ nahme ausgeführt, dass, selbst wenn die tatsächliche Situation im Lärmgutachten noch mit Ungenauigkeit behaftet wäre, die Beurteilung nur unwesentlich anders ausfallen könnte. Dieser Beurteilung Ist zuzu­ stimmen, wurde zur Berechnung im Lärmgutachten doch das von der EMPA erarbeitete Berechnungsmodell Strassenlärm verwendet und erweisen sich auch die getroffenen Annahmen bezüglich Verkehrsfre­ quenz, Geschwindigkeit etc. grundsätzlich als angemessen;