C. Gerichtsentscheide 3218, 3219 270 ZPO und Art. 233 StPO identisch sind, erscheint es sachlich rich­ tig, die seinerzeitige Zuweisungspraxis (vgl. Rechenschaftsbericht 1978/79 Nr. 17, S. 42) beizubehalten, auch wenn sich mittlerweile her­ ausgestellt hat, dass von diesem Rechtsmittel nur sehr sporadisch Ge­ brauch gemacht wird. OGer 30.6.1992 JuaK 14.7.1992 3219 Strafverfahren. Kostenauflage bei Einstellung zufolge Todes des Be­ schuldigten (Art. 240 StPO).