Als Mann von gehobenem Stand und Bildung muss hin­ gegen von ihm erwartet werden, dass er zu den Folgen seines deliktischen Verhaltens in allen Konsequenzen steht, auch zu einem Vollzug der ausgesprochenen Strafe. Die Art der Behandlung, welche periodische Kontakte mit dem Al­ koholfürsorger und ärztliche Kontrollen in vierteljährlichen Abständen vorsieht, erträgt nach Auffassung des Gerichtes den Vollzug einer Ge­ 99 C. Gerichtsentscheide 3209