95 C. Gerichtsentscheide 3207 Mai 1987 eine Haftung für Wasserschäden klar und unmissverständlich abgelehnt. Aus dem Gesagten folgt somit, dass die Schadensansprü­ che des Klägers verjährt sind. OGer 18.2.1992 (Das Bundesgericht hat am 2.7.1992 eine Berufung gegen dieses Urteil abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.) 96