nachgelebt worden ist (vgl. Peter Forstmoser/Arthur ,M eir-H az Einführung in das Schweize yo sche Aktienrecht, Bern 1976, S. 195). Des weitern hat auch eine mate­ rielle Kontrolle zu erfolgen, die in der Prüfung besteht, ob die Darstel­ lung des Geschäftsergebnisses und der Vermögenslage den Bewer­ tungsgrundsätzen von Gesetz und Statuten entspricht. Diese nur summarisch aufgeführten Pflichten der Kontrollstelle er­ hellen, dass sich der Beschwerdeführer seiner Verantwortung als Kon­