Die Haupttätigkeit der Kontrollstelle besteht in der Ausübung der Prüfungspflicht gemäss Art. 728 OR. Demnach hat die Kontrollstelle "zu prüfen, ob sich die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz in Übereinstimmung mit den Büchern befinden, ob diese ordnungs­ gemäss geführt sind und ob die Darstellung des Geschäftsergebnisses und der Vermögenslage den gesetzlichen Bewertungsgrundsätzen sowie allfälligen besonderen Vorschriften der Statuten entspricht". Die Prüfungspflicht ist vorab eine formelle und hat damit weitgehend kal­ kulatorisch-buchhalterischen Charakter.