dies jedenfalls unter dem Vorbe­ halt von Steuerumgehung (E.Höhn, Steuerrecht, 6. Auflag 22, Rz. 6 und 76). In Ausnahmefällen hat die Lehre und Rechtspre­ chung jedoch anerkannt, dass ein Durchgriff von der beherrschten Ak­ tiengesellschaft auf den Alleinaktionär zulässig ist. So hat etwa das Verwaltungsgericht Luzern in einem Entscheid vom 30. April 1984 (publiziert in StE 1984, B. 72.14.2 Nr. 2) entschieden. Dabei ging es um die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an eine Vorsorgeeinrichtung zugunsten des Alleinaktionärs. Wohl erging der Entscheid zum kanto­ nalen Steuerrecht.