Steuerverwaltung vom 12.12.1977 (vgl. H. Kommentar zur direkten Bundessteuer, 2. Auflage 1985; S. 416 ff.) konkretisiert. Demmach sind die Mindestanforderungen an die Aufzeichnungen u.a. fol­ gende: Lückenlose und fortlaufende Aufschriebe über Einnahmen und Ausgaben (Kassa- und Postcheckbuch), vollständige Aufstellungen über Warenvorräte und Geschäftseinrichtungen (Inventare), über aus­ stehende Kundenguthaben (Debitoren) und über sonstige Guthaben (Bank, Postcheck usw.) und sämtliche Schulden auf Ende jeden Ka­ lenderjahres. Mit Kreisschreiben vom 28.1.1980 hat die Eidg. Steuer­ verwaltung zudem ergänzende Richtlinien erlassen (vgl. Masshardt, a.a.O., S. 419 f.).