B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2106, 2107 23’000.- festzusetzen, dessen Berechnung nicht nachvollziehbar ist, kann somit nicht stattgegeben werden. StRK 15.1.1993 (Nr. 568) 2107 Ermessensveranlagung nach Art. 86 StG zufolge mangelhafter Befol­ gung der Aufzeichnungspflicht des freiberuflich Erwerbstätigen. Die im Bundessteuerrecht geltende Aufzeichnungs- und Aufbewahrungs­ pflicht gilt für die Landes- und Gemeindesteuern analog. Die Vornahme einer Ermessensveranlagung bringt eine Umkehr der Beweislast zu­ lasten des Pflichtigen mit sich.