Demgegen­ über verschaffen die nach langjähriger Betriebszugehörigkeit ausge­ richteten Dienstaltersgeschenke dem berechtigten Arbeitnehmer in den Jahren zuvor höchstens eine Anwartschaft, deren spätere Ablö­ sung durch das Dienstaltersgeschenk einerseits ungewiss ist und an­ dererseits dem berechtigten Arbeitnehmer noch keinen wirtschaftli­ chen Vorteil zu bringen vermag. Hinzu kommt die progressionsbe­ dingte steuerliche Mehrbelastung des einmalig ausgerichteten Dienst­ altersgeschenkes im Vergleich zu den jährlich geleisteten Treueprä­ mien, welche ebenfalls eine teilweise Steuerbefreiung zu rechtfertigen vermag. StRK 27.2.1992 (Nr. 538) 47