Die Regelmässigkeit, mit welcher die Treueprä­ mien fliessen, unterscheidet diese nicht von den ebenfalls zum steuer­ baren Einkommen gehörenden Gratifikationszahlungen. Demgegen­ über verschaffen die nach langjähriger Betriebszugehörigkeit ausge­ richteten Dienstaltersgeschenke dem berechtigten Arbeitnehmer in den Jahren zuvor höchstens eine Anwartschaft, deren spätere Ablö­ sung durch das Dienstaltersgeschenk einerseits ungewiss ist und an­ dererseits dem berechtigten Arbeitnehmer noch keinen wirtschaftli­ chen Vorteil zu bringen vermag.