Die steuerliche Privilegierung der Dienstal­ tersgeschenke findet ihre Rechtfertigung in der langen Dauer des Ar­ beitsverhältnisses. Da sowohl Treueprämien als auch Dienstaltersge­ schenke ihren Grund in einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnis­ ses haben und sich qualitativ lediglich in der Häufigkeit der Ausrich­ tung unterscheiden, hätte der Steuergesetzgeber, sofern er eine gene­ relle Teilbefreiung aller in Abhängigkeit mit der Dauer des Arbeitsver­ hältnisses seitens des Arbeitsnehmers empfangenen Treueleistungen des Arbeitgebers von der Steuerpflicht hätte statuieren wollen, eine andere Formulierung gewählt. Dass er dies nicht wollte, erhellt zu­