Dienstaltersge­ schenke sind Ausdruck der Anerkennung geleisteter Dienste. Voraus­ setzung für die Steuerfreiheit von Dienstaltersgeschenken ist der Um­ stand, dass solche Leistungen anlässlich besonderer Dauer des Ar­ beitsverhältnisses, somit bei eigentlichen Dienstjubiläen ausgerichtet werden (vgl. StE 1988 B 28 Nr. 1). Treueprämien, die jährlich zur Aus­ zahlung gelangen, entbehren des besonderen Charakters des Dienst­ altersgeschenkes.