Im November 1987 nahm das Elektrizitätswerk X. eine Dieselgenerato­ rengruppe 500 KW in Betrieb. Als die Abnahmemessung eine Über­ schreitung des Emissionsgrenzwertes für Stickoxide zeigte, verlangte das Amt für Umweltschutz die Sanierung des Generators oder dessen Stillegung. Der Rekurs des Elektrizitätswerkes wurde von der Umwelt­ schutz- und Energiedirektion abgelehnt. Das EW erhob daraufhin Re­ kurs an den Regierungsrat und beantragte die Aufhebung des Ent­ scheides, eventuell eine blosse Beschränkung der Betriebszeiten des Generators. Aber auch ein Nachbar der Anlage erhob Rekurs - er ver­ langte die sofortige Stillegung des Dieselgenerators.