1979 festgehalten, das Wohnhaus werde "in Kürze auch rein äusserlich als Ruine dastehen". Das Gebäude wurde denn auch im selben Jahr wegen der grossen Altersentwertung ganz aus der Gebäudeversiche­ rung entlassen, nachdem es zuvor schon nur im Zeitwert versichert war. Das Haus wird seit 60 Jahren nicht mehr bewohnt und verfällt seit 20 Jahren völlig ungenutzt. Der Unterhalt ist jahrzehntelang vernach­ lässigt worden. Das Gebäude ist wegen seines schlechten baulichen Zustandes, mangels sanitärer und elektrischer Anlagen und ohne funktionierende Heizung nicht bewohnbar. Die Entlassung aus der As­ sekuranzpflicht zeigt, dass die Altersentwertung des Hauses tatsäch­ lich sehr gross ist.