Am Augenschein konnte festgestellt werden, dass das Wohn­ haus einen gepflegten, sauberen Eindruck macht und teilweise be­ wohnt wird. Die tragende Konstruktion, die Fussböden und das Dach sind weitgehend intakt, die Fenster vorhanden, die Kücheneinrichtung, die sanitären Anlagen und die Heizung betriebstüchtig (vgl. Müller S. 136 vor Fn 189 mit Hinweis auf PVG 1983, 75). Etliches muss aber grundlegend saniert werden: Die Fundation hat sich nach Osten ge­ senkt und wird teilweise vom Wasser angegriffen. Die Infrastruktur des Hauses (Sanitär- und Elektroinstallationen, Küche und Heizung) ist veraltet.