Aber auch in einem bautechnischen Sinn kann das Wort sanier­ bar nicht gemeint sein, denn die heutigen Möglichkeiten lassen die Sanierung fast jeden Gebäudes ohne (Voll-) Abbruch zu. Eine stim­ mige Auslegung ergibt sich erst, wenn die Sanierbarkeit nicht objektiv, sondern als Ergebnis einer umfassenden Abwägung zwischen den Er- haltungs- und den Nutzungsinteressen verstanden wird. Ein Wieder­ aufbau darf in dem Fall nur dann bewilligt werden, wenn sich der Auf­ wand für die Instandstellung trotz recht guter Bausubstanz objektiv nicht mehr lohnt.