Die Umsetzung dieses Gesetzeswortlautes auf den Einzelfall gibt beim atypischen Fall der "nicht sanierbaren Gebäuden" Probleme auf. Es kann zwar zunächst festgestellt werden, dass auch solche Gebäude ersetzt werden dürfen. Der Wiederaufbau ist aber nur für Bauten zuläs­ sig, "die bis fünf Jahre vor dem Abbruch ... genutzt und ordentlich un­ terhalten wurden". Wann, so lautet die entscheidende Frage, gilt ein solchermassen unterhaltenes Gebäude nicht mehr als sanierbar?