nur, wer sich im Ausstand befand. Im vorliegenden Fall ist dem den Parteien zugestellten Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates über die personelle Zusammenset­ zung desselben nichts zu entnehmen. Damit ist davon auszugehen, dass der Gemeinderat in seiner ordentlichen Zusammensetzung ge­ tagt hat. Daran vermag nicht zu ändern, dass der Gemeinderat in sei- 16 A. Entscheide des Reqierunqsrates 1228, 1229