Der Rekurs ist ein ordentliches, vollkommenes, devolutives, reformatorisches und prinzipales Rechtsmittel. Es können damit alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung gerügt werden. Dazu gehören die unrichtige Anwendung und die Nichtanwendung eines im Gesetz ausgesprochenen oder sich daraus ergebenden Rechtssatzes, jede für den Entscheid erhebliche unrichtige oder ungenügende Fest­ stellung des Sachverhaltes, die unrichtige rechtliche Beurteilung einer Tatsache, die Verletzung von Form- und Verfahrensvorschrift und die fehlerhafte Ermessensausübung.