C. Gerichtsentscheide 3203 4. Öffentliches Recht 3203 Anwalt. Ein Moderationsverfahren kann nur durch den Auftraggeber, nicht durch eine Fürsorgebehörde beantragt werden (Art. 5 VO über die Gebühren der Rechtsanwälte im Gerichtsverfahren, bGS 145.53). Mit Schreiben vom 23. Dez. 1991 ersucht die Fürsorge- und Vor­ mundschaftskommission S. um Überprüfung einer Anwaltsrechnung.