4. Rügen der Verteidigung an der Untersuchungsführung von Verhör­ richtern sind keine Seltenheit. Die Tatsache, dass der Verhörrichter in erster Linie nach der materiellen Wahrheit zu suchen hat und dabei nicht immer Massnahmen trifft, die für den Beschuldigten angenehm sind, bringt es mit sich, dass Konflikte zwischen Beschuldigten und Verteidigern einerseits und Untersuchungsrichtern andererseits an der Tagesordnung sind.