Verhörrichter A. führte eine Strafuntersuchung gegen den Beschul­ digten X., der gegen eine verhöramtliche Strafverfügung wegen Wider­ handlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Einsprache erhoben hatte. Kurz vor der geplanten Überweisung der Strafsache an das Kantonsgericht stellte der Verteidiger ein Ablehnungsbegehren gegen den Verhörrichter. Dieser sei befangen, da der Verteidiger ihm in einer anderen, vor Obergericht anhängigen Strafsache eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung angedroht habe. Die Staatsanwalt­ schaft wies das Ausstandsbegehren ab.