JuAK 26.11.1991 3.2 Schuldbetreibung und Konkurs 3196 Betreibungsregister. Verweigerung der Löschung eines Eintrags (Art. 8 SchKG). Ein Zahlungsbefehl, der während des Rechtsstillstandes ausgefertigt, aber nachher zugestellt wird, verstösst nicht gegen Art. 56 f. SchKG. Ein Schuldner wurde für ausstehende Steuern betrieben. Das Betrei­ bungsamt stellte am 1. Mai 1991 den Zahlungsbefehl aus und nahm am 6. Mai 1991 die Zustellung vor. Der Schuldner, der in der Zeit vom 19. April bis 4. Mai 1991 Militärdienst geleistet und die in Betreibung 104 C. Gerichtsentscheide 3196