So kann der Scheidungsrichter bei ungefähr gleicher Eignung beider Elternteile für die Erziehung der Kinder dem Kriterium der Stabilität der Verhältnisse entscheidendes Gewicht beimessen (BGE 114 II 203 f.). Dazu kommt im vorliegenden Fall der Umstand, dass in dem durch Rückzug erle­ digten Scheidungsprozess aus dem Jahre 1987 die Situation noch für eine Zuteilung der Kinder an die Mutter gesprochen hatte. Der vorinstanzliche Massnahmenentscheid ist in Verletzung der Vorschriften über das rechtliche Gehör zustandegekommen. JuAK 20.3.1991 103