OPG 24.8.1990 3194 Rechtliches Gehör. Im Verfahren betreffend Erlass vorsorglicher Massnahmen während des Scheidungsprozesses besteht grundsätz­ lich Anspruch auf Einsicht in die vom Richter zur Entscheidgrundlage gemachten Akten (Art. 12 Abs. 3 ZPO).