C. Gerichtsentscheide 3193, 3194 vertrag ausser Kraft getreten, weshalb das Gesuch um Ernennung ei­ nes Schiedsrichters abzulehnen ist. Das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters war zudem missbräuchlich. Die Gesuchstellerin kann nicht vorerst den in der Bun­ desrepublik Deutschland zulässigen Prozessweg einschlagen und, nachdem die Gesuchsgegner Widerspruch eingelegt haben, sich auf den Schiedsvertrag berufen und trotz Rechtshängigkeit der einge­ klagten Ansprüche am ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand in Deutschland, nachträglich in der Schweiz ein neues Gerichtsverfahren gegen die Gesuchsgegner einzuleiten versuchen.