haltungsfrist einigen, sondern es ist der Vermittler, der das Protokoll offenlassen kann, sofern die Parteien damit einverstanden sind oder wenn sie ihm einen entsprechenden Antrag stellen. Daraus folgt, dass die Offenthaltungsfrist vom Vermittler angesetzt wird und eine richter­ liche Frist ist, die während der Gerichtsferien stillsteht. b) Mit dieser Interpretation, die sich auf den Wortlaut des Gesetzes stützt, wird vermieden, dass die Offenhaltungsfrist je nach Länge durch die Gerichtsferien erfasst wird oder nicht.