C. Gerichtsentscheide 3189,3190 c) Zusammenfassend gelangt das Obergericht zum Schluss, dass sich hier eine Gefahr verwirklicht hat, wie sie in der heutigen, stark technisierten Arbeitswelt hingenommen werden muss. Die verursachte Gewässerverschmutzung ist bedauerlich, für die Zuweisung der straf­ rechtlichen Verantwortung hiefür fehlt es an einer Grundlage. Der Be­ schuldigte ist deshalb von der Anklage der Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz freizusprechen. OGer 28.5.1991