Diesbezüglich hat der Experte klar festgehalten, dass die vorge­ nommene Prüfung dem entsprach und dass keine weitergehenden Prüfungsmethoden, insbesondere nicht die Prüfung mit Lackmus-Pa­ pier, anzuwenden waren. Weiter meint der Experte, der Umstand, dass Beton bei ungünstigen Temperatur- und Witterungsverhältnissen un­ vollständig abbinde, müsse einem Bauführer bekannt sein. Hingegen habe der Angeklagte im vorliegenden Falle nicht gewusst, dass dieser sehr seltene Fall eingetreten sei. Auch habe davon ausgegangen wer­ den dürfen, dass die Firma X. AG als Vorgängerin auf der Baustelle ordnungsgemäss gearbeitet habe.