X., dem seine Tochter mitgeteilt hatte, sie habe in ihrem Zimmer eine unbekannte Person überrascht, die ihr das Protemonnaie gestohlen habe, machte sich nach Orientierung der Polizei mit seinem Auto selb­ ständig auf die Nachsuche. Er traf auf ein 12-jähriges Kind, das er auf­ grund der erhaltenen (lückenhaften) Beschreibung für die Täterschaft hielt. Er machte ihm Vorhalt und forderte es auf mitzukommen, da sonst die Polizei geholt werde. Als sich das Kind entfernen wollte, hielt er es fest. Das Obergericht sprach schuldig wegen Nötigung. 1. Nötigung im Sinne von Art.