Die Gründe, die eine Kündigung als missbräuchlich im Sinne von Art. 336 OR erscheinen lassen, liegen vonwiegend in der Person des Ar­ beitsnehmers. Nicht darunter fällt der von der Beklagten aufgeführte Grund der plötzlichen Veränderungen in der Beschäftigungslage. Wenn eine Firma Personal entlässt, weil sie dieses mangels Aufträgen nicht mehr beschäftigen kann, so ist eine darauf gestützte Kündigung nicht missbräuchlich im Sinne der Bestimmungen von Art. 336 OR. Selbstverständlich müssen die ordentlichen Kündigungsfristen von Art. 335 OR eingehalten sein.