B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2098 2098 Busse wegen Nichteinreichens der Steuererklärung (Art. 114 StG). Voraussetzung der Strafbarkeit ist die schuldhafte Verletzung von Verfahrenspflichten; bei der Strafzumessung ist das Verschulden des Pflichtigen angemessen zu berücksichtigen.