72 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2093, 2094 stehende Einkommen. Daran hat der Kauf der Liegenschaft nichts ge­ ändert. Unter diesen Umständen verbietet sich die Annahme einer be­ sonders einschneidenden Umstellung der Einkommensstruktur, selbst wenn die Pflichtigen inskünftig den Mietwert der selbstbewohnten Lie­ genschaft zu versteuern haben. Es ergibt sich somit, dass die kanto­ nale Steuerverwaltung zu Recht gestützt auf ihre ständige geübte Pra­ xis die Vornahme einer Zwischenveranlagung infolge Liegenschafts­ kauf abgelehnt hat. StRK 22.11.1991 (Nr. 531) 2094