Andererseits haben sie sich damit einen Vermögenswert erworben, an dessen Wertsteigerung sie inskünftig teilhaben werden. Besteht somit die Möglichkeit der zukünf­ tigen Einkommensrealisierung durch die Veräusserung des Grund­ stücks, so liegt bei den Rekurrenten heute keine endgültige oder dau­ ernde Einkommensreduktion vor. Der Einkommensverminderung im Fall der Rekurrenten liegt auch keine tiefgreifende strukturelle Änderung der Einnahmenstruktur zu­ grunde. Der Pflichtige übt hauptberuflich eine unselbständige Er­ werbstätigkeit als Betriebsökonom aus. Aus dieser Tätigkeit bezieht er das gesamte für den Lebensunterhalt seiner Familie zur Verfügung