aussetzung der Abzugsfähigkeit, dass die Aufwendungen unmittelbar aufgewendet werden, um die steuerbaren Einkünfte zu erzielen (E. Höhn, Steuerrecht, 6. Auflage, Bern 1988, § 13, RZ 38). Unmittelbar mit einer Handänderung verbundene Aufwendungen sind Provisionen, welche einem Vermittler für den Verkauf oder Kauf eines Grundstücks bezahlt werden. Vor allem fallen hierunter die Mäklerprovisionen. Die Vermittlungsentschädigung muss ferner stets an einen Dritten ausge­ richtet werden (Weidmann/Grossmann/Zigerlig, Wegweiser durch das st. gallische Steuerrecht, Bern 1987, S. 166; AGVE 1969, S. 226).