Der Schulverein ist gemäss Statuten ein Verein im Sinne von Art. 60 f. Der Verein bezweckt, den Bestand und die Ent­ wicklung der Rudolf-Steiner-Schule in St. Gallen zu ermöglichen. Er und seine Mitglieder übernehmen die Sorge für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Schule und unterstützen das Lehrerkollegium in ide­ eller und rechtlicher Hinsicht. Die Rudolf-Steiner-Schule kann als öf­ fentlich bezeichnet werden, weil darin jedermann Aufnahme finden kann; sie verfolgt ein Bildungsziel, das eine ganzheitliche - auch musi­ sche und handwerkliche - Erziehung und Förderung anstrebt.