57 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2087, 2088 entgegenstünde, ist nicht ersichtlich. Der Pflichtige macht nicht gel­ tend, dass er durch die von ihm behauptete Zusicherung veranlasst wurde, Dispositionen zu treffen, die für ihn nicht ohne Nachteil wieder rückgängig zu machen sind (Imboden/Rhinow, Schweizerische Ver­ waltungsrechtsprechung, Basel 1976, Nr. 77 B VII). StRK 7.12.1990 (Nr. 509) 2088