keitsprinzip der Einzelbewertung auf Begehren des Steuerpflichtigen oder der Steuerverwaltung im Einzelfall die Abschreibung auf dem Ge­ bäude separat vorgenommen werden. Die Festsetzung von Endwer­ ten, wie sie im Merkblatt der kantonalen Steuerverwaltung für die Ab­ schreibungssätze zur Steuerperiode 1989/90 vorgenommen werden, stellt keine Beschränkung der zulässigen Abschreibungen dar.