Den Materialien zum Gesundheitsgesetz ist zu entnehmen, dass der Regierungsrat im Rahmen der Revision von 1986 den Status der kantonal approbierten Zahnärzte abschaffen wollte. Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. ist diesem usrpünglichen Antrag jedoch nicht gefolgt. Der Regierungsrat legte schliesslich in einem abgeän­ derten Entwurf die heutige Fassung vor, wonach die Zulassung von Ausländern zur Prüfung auf Zeiten der zahnärztlichen Unterversorgung beschränkt sein sollte.