O., S. 84 mit weiteren Verweisen). Die Rekurrenten machen geltend, durch das Verbot, Parabolantennen auf dem Dach zu installieren - und damit eine Einschränkung in der Empfangsmöglichkeit der Fernsehprogramme in Kauf zu nehmen - werde die Informationsfreiheit auf unzulässige Weise eingeschränkt. - Die Informationsfreiheit gewährleistet zwar das Recht, alle in den Äther ausgestrahlten und für die Öffentlichkeit bestimmten Programme zu empfangen und dafür die notwendigen Einrichtungen zu betreiben; sie schliesst aber keineswegs das Recht ein, sie ohne Rücksicht auf die kantonalen und kommunalen Planungs- und Bau­ vorschriften irgendwo und in beliebiger Gestalt zu errichten.