Anmerkung: Auf eine gegen diesen Entscheid erhobene Verwaltungs­ gerichtsbeschwerde trat das Bundesgericht aus formellen Gründen nichtein (BG Evom 2.9.1991). 1213 Eingriff in das Wanderwegnetz; Verweigerung der Teerung eines Teilstückes (Art. 18 Verordnung über die Einführung des Bundes­ gesetzes über Fuss- und Wanderwege, VO FWG; bGS 731.31).