Der öffentliche Weg über das Grundstück des Rekurrenten dient einerseits seiner Bestimmung als Wanderweg entsprechend Erho­ lungssuchenden. Die Fachstelle für Fuss- und Wanderwege bezeich­ net den Weg als bedeutungsvollsten Wanderweg zwischen S. und dem Dorf hinsichtlich Aussicht, landschaftlicher Bedeutung, Art des Weges (Wiesenweg) und tatsächlicher Benützung; er diene im wesentlichen der einheimischen Bevölkerung für Wanderungen in der Umgebung. Er werde mehrheitlich von Spaziergängern und weniger von erfahre­ nen Wanderern benützt. Es wurde bereits auch darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Weg um eine wichtige Fusswegverbindung handelt (oben Erwägung 1d).