Wegen seiner Schafe habe er sich deshalb entschlossen, statt des Gatters eine Stapfete zu erstellen; in einem früheren Verfahren habe ihm der Gerichtspräsident erklärt, er habe das Recht dazu. Auf den Einwand des Gemeinderates, es wäre möglich gewesen, das Gatter so zu installieren, dass es sich jeweils von selber geschlossen hätte, wandte der Rekurrent ein, seine Schafe befänden sich auch im Winter auf der Weide und je nach Wind gebe es auf seiner Seite des Zauns Schneeverwehungen am Gatter, wodurch sich dieses nicht mehr bedienen lasse. Daher sei eine “Stapfete“ die einzige Lösung.