nung über die elektronische Datenbearbeitung für kriminalpolizeiliche Register). Zu diesen Akten gehören zunächst die Daten aus einer Strafanzeige (Art des Ereignisses, der Örtlichkeit und der Zeit, dem Namen des Geschädigten und dem Tatvorgehen), aber auch alle Dokumente über die erfolgten Recherchen (Spuren, Delikts- und Fundgut, den Hinweisen auf die Täterschaft etc.), auch wenn sie in die falsche Richtung geführt haben, denn solange In einer bestimmten Sache ermittelt werden kann, solange werden die dazugehörigen Akten von den dafür zuständigen Behörden benötigt und sei es nur zum Beweis, dass in eine bestimmte Richtung nicht mehr weiter zu ermitteln ist.