Der Konflikt zwischen dem legitimen Informationsbedürfnis der Polizei und dem persönlichkeitsbezogenen Datenschutz ist grundsätz­ licher Art. Um Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern, müssen die Polizeibehörden zunächst an die Informationen herankommen, wobei die Daten gerade am Anfang einer Untersuchung nicht gezielt auf den Störer beschränkt werden können (vgl. etwa Peter Müller, Datenschutz im Polizei- und Sicherheitsbereich, in: Aktuelle Fragen des Daten­ schutzes in Kantonen und Gemeinden, St. Gallen 1990, S. 70 mit wei­ teren Hinweisen; Peter Saladln/Hans Wälder, Gutachten zum Verhält­ nis von Datenschutz und Polizei, Bern 1980, S. 76 ff., S. 108 ff.).